![]() |
||
|
Home
Das Unternehmen
Das Konzept
AIR SOLUTION Gruppe
Internationale Vertriebspartner
Hygienisch sichere Lebensmittel
Pharmazie Kosmetik Entkeimungs- techniken Biologische Abluftreinigung Referenzen Aktuelle Fachartikel Kontakt Aktuelle Jobangebote Impressum |
Höchste Hygiene Absicherung für LebensmittelSysteme zur Verbesserung des Betriebsumfeldes in der LebensmittelherstellungSoll das MHD ohne Zusatz deklarationspflichtiger Stoffe oder weiterer Aufwendungen verlängert werden? Besteht Bedarf an einer Keimzahlreduzierung auf natürliche Art durch einfache Methoden? Sollen Reinraumbedingungen geschaffen werden, die Kosten aber überschaubar bleiben? LebensmittelhygieneDie AIR SOLUTION Aktiv-Entkeimung ist ein praxisbewährtes Präventivverfahren, bei dem das Luftkonditioniermittel AIR SOLUTION L.O.G. hochfrequent in mikrofeinen Nebel überführt wird, ohne Kondensat entstehen zu lassen. Das Größenspektrum der Aktionspartikel verschiebt sich zeitabhängig von anfänglich 100-10 µm auf einen Bereich von 10-0,1 µm Partikelgröße, welches exakt dem Größenspektrum der abzuwehrenden Mikroorganismen entspricht. LuftentkeimungAusgebracht in einem definierten Raum verteilt sich das L.O.G. gleichmäßig im Raum. Aufgrund seiner geringen Teilchengröße verbleiben Partikel permanent in Schwebe und verhalten sich ebenso wie Luft getragene Keime. In Wechselwirkung mit seiner nahezu unendlich großen Oberfläche und der daraus resultierenden Reaktivität bekämpft L.O.G. den Keim schon in der Luft. Auf der anderen Seite verhalten sich größere Partikel ebenso wie größere Mikroorganismen – sie sedimentieren in Abhängigkeit von Zeit und Luftbewegung. Somit wirkt das angewandte Verfahren unterstützend auch auf Oberflächen, z.B. zur sicheren Packstoffbehandlung. Dadurch kann auch auf MAK-Wert belastende Chemikalien verzichtet werden. Lufthygiene
Prof. Dr. Heeschen: Prof. Dr. Weber: Chemisches Untersuchungslabor IBEN: |
Das AIR SOLUTION Entkeimungsverfahren war bereits mehrfach
das Titelthema der Zeitschrift Lebensmitteltechnik
FLEISCHWIRTSCHAFT:
|