Betriebshygiene
Jeder lebensmittelverarbeitende Betrieb ist durch das Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz bzw. die Lebensmittelhygiene-Verordnung zur Einhaltung von Hygienestandards verpflichtet. Die Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz fordert "betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen" zur Betriebshygiene.
Betriebshygiene bezeichnet den gesamte Hygienestandard eines Betriebs. Die betrifft nicht nur die Produktionsräume, Maschinen und Lager, sondern natürlich auch Personal- und Sozialräume, Fahrzeuge und Kühlräume. Die Lebensmittelverordnung schreibt unter anderem vor: Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, transportieren oder in Verkehr bringen, sind zu ausreichenden, vorbeugenden Maßnahmen gegen Schädlingsbefall verpflichtet.
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